AGOSTEA Koblenz | Der Dance Club in Koblenz

Web Name: AGOSTEA Koblenz | Der Dance Club in Koblenz

WebSite: http://www.agostea-koblenz.de

ID:357122

Keywords:

Der,Koblenz,AGOSTEA,in

Description:


MenüWerde unser Fan!Instagram— 01 — Home — 02 — Events Upcoming Events— 03 — Wochenprogramm — 04 — Pictures — 05 — Location — 06 — Reservierung — 07 — Infos EinlasskriterienJobs— 08 — Specials ABI-FIGeburtstagsspecial— 09 — Kontakt AGBsFeedbackKontaktGetränkekarte Events

Events

DoDonnerstag/20/OktSemester Openingparty | ab 23 UhrFrFreitag/21/OktLieblings Party | ab 22 UhrSaSamstag/22/OktENDLICH WIEDER MALLORCA der geilste Ort der Welt ab 22 UhrFrFreitag/28/OktHalloween Party | ab 22 UhrSaSamstag/29/OktLEVEL UP -- BIRTHDAY PARTY EXTREME XXXL | ab 22 UhrMoMontag/31/OktHalloween Party -- Nightmare comes true | ab 22 Uhr

Events

FrFreitag/04/NovWildberry Lillet - Girls Night out | ab 22 uhrSaSamstag/05/Novwenn deine mutter wüsste | 22 uhrSaSamstag/12/NovBeautiful girls - Ladys night | ab 22 uhrFrFreitag/18/Novkollektives ausrasten! | ab 22 uhrSaSamstag/19/Novvoll auf die 90er & 200er | ab 22 uhrFrFreitag/25/Novblack music bomb | ab 22 uhr

Events

SaSamstag/26/Novlevel up - birthday party extrem xxxl | ab 22 uhr Wochenprogramm

WOCHENPROGRAMM

Wir spendieren allen Girls, die bis 23.00 Uhr bei uns einchecken 10,- € Freiverzehr* ' * *.

Allen Mädels Gruppen ab 5 Girls spendieren wir zusätzlich eine Flasche Sekt*.


Getränkespecial:
Salitos Tequila (0,33l) für 4,00 € | Salitos Ice (0,33l) für 4,00 € | Vodka - Effect (0,2l/2cl) 4,00 €

Einlass jeden Freitag ab 16 Jahren.Der Einlass ist ab 16 Jahren möglich, aber nur in Verbindung mit
der ausgefüllten Erziehungsbeautragung (Muttizettel) und
einem mindestens 18 jährigen Begleiter (Erziehungsbeauftragten)
Jeder Volljährige darf nur für eine Personen unter 18 Jahren unterschreiben!
*entbindet nicht vom Ticketpreis/Mindestverzehr, **nicht gültig auf Angebotsgetränke

Deine Samstagnacht im Agostea.

Großartige Stimmung, richtig gute Musik, voll die geilen Leute, einfach die besten Gäste der Welt. Hier trifft sich Koblenz, jeden Samstagabend um richtig abzufeiern.

Einlass ab 18 Jahren.

Frühbucher bis 23:00 Uhr: 
Zahle 35,- € und erhalte 40,- € Freiverzehr inkl. Ticketpreis.

Pictures

Galerie

SaSamstag/08/Okt* * * BLACK LATINA * LADIES LOVE BLACK MUSIC * * *FrFreitag/07/Okt* * * KOLLEKTIVES AUSRASTEN * ENDLICH NORMALE LEUTE * * *SoSonntag/02/Okt* * * NEON ESKALATION * 02.10.2022 * * *SaSamstag/01/Okt* * * MEGA DEAL * * *FrFreitag/30/Sep* * * PRINZESSIN FÜR EINE NACHT * 30.09.2022 * * *SaSamstag/24/Sep* * * LEVEL UP - BIRTHDAY PARTY EXTREME * 24.09.2022 * * *

Galerie

FrFreitag/23/Sep* * * SPIEL MAL DEUTSCHRAP * 23.09.2022 * * *SaSamstag/17/Sep* * VOLL AUF DIE 90er + 2000er * 17.09.2022 * *FrFreitag/16/Sep* * * GIRLS ATTACK! * 16.09.2022 * * *SaSamstag/03/Sep* * * LIEBEN WIR! - CHICKS GONE WILD * * *FrFreitag/02/Sep* * * BLACK MUSIC BOMB * * *SaSamstag/27/Aug* * * LEVEL UP - BIRTHDAY PARTY EXTREME * 27.08.2022 * * *

Galerie

FrFreitag/26/Aug* * * ABRISS APACHE * * *FrFreitag/19/Aug* * * BAD GIRLS CLUB * 19.08.2022 * * *SaSamstag/13/Aug* * * VOLL AUF DIE 90er + 2000er * 13.08.2022 * * *FrFreitag/12/Aug* * * PRINZESSIN FÜR EINE NACHT * 12.08.2022 * * *SaSamstag/06/Aug* * * CASTLE BEATS FESTIVAL PRE PARTY * * *SaSamstag/23/Jul* * * WHATS YOUR AGE AGAIN? * * *

Galerie

FrFreitag/22/Jul* * * STURMFREI - DIE HAUSPARTY IM CLUB * * *SaSamstag/16/Jul* * * ENDLICH WIEDER MALLORCA mit JULIAN SOMMER & SABBOTAGE * * *FrFreitag/15/Jul* * * BAD GIRLS CLUB * 15.07.2022 * * *SaSamstag/09/Jul* * * CRAZY S*** COOL * 09.07.2022 * * *FrFreitag/01/Jul* * * GIRLS ATTACK * * *SaSamstag/25/Jun* * * LEVEL UP - BIRTHDAY PARTY EXTREME * 25.06.2022 * * * Location

Location

Die neu gestaltete Mainhall besticht durch klare Linien, hochwertige Materialien und eine gekonnte Mischung aus Wohlfühlambiente gepaart mit modernster Technik. 

In den 3 zu reservierenden Lounges, die Platz für 6-8 Personen bieten sowie der exklusiven VIP-Lounge, in der man mit bis zu 15 Personen feiern kann, lässt sich der Discoabend in einem absolut einzigartigen Flair verbringen. Ein persönlicher Platzservice versteht sich dabei von selbst. 

Mittelpunkt der Mainhall bildet die 10m² große LED Videowall sowie die daran anschließende LED-Decke. Flankiert von 2 großen LED-Säulen kann man so auf der Tanzfläche die atemberaubende Stimmung und die Energie in diesem Raum perfekt aufnehmen und in die Beine fließen lassen. 

Die großen und gut im Raum von allen Seiten zugänglichen Theken ermöglichen ein schnelle Bestellen und verhindern lange Wartezeiten. Highlight hierbei sind die über der Rundlauftheke angeordneten LED-Platten, die wie ein Himmel von Ornamenten über der Theke schweben. Ein ausgeklügeltes Soundkonzept sorgt für ein sattes Musikerlebnis im ganzen Raum.

Die Club Lounge besticht, wie auch schon der bestehende Teil des AGOSTEA, durch eine sehr hochwertige Einrichtung. So wurde im neu gestalteten Bereich zeitgemäß viel mit LED Technik und indirektem Licht sowie satiniertem Glas gearbeitet, um eine "Retro-Neuklassizistische" Optik zu erreichen. Das im gesamten Bereich verwendete Makassa Holz schafft eine edle und exklusive Atmosphäre. Die von LED Traversen eingefassten, loungeartigen und mit Lederimitat ausgestatteten Sitznischen bieten durch ihre erhöhte Position im Raum ein sehr angenehmes Ambiente und eignen sich hervorragend für Gruppen bis zu 10 Personen. Das Zentrum der Lounge bildet die in der Mitte positionierte Rundtheke und garantiert durch ihre ausgeklügelten Aufbau im Thekeninneren eine Erreichbarkeit von allen Seiten und somit ein zügiges Bestellen und Erhalten der Getränke. Für die Verwirklichung des audiovisuellen Konzepts wurden sechs Plasmabildschirme installiert, die neben der clubbigen Musikauswahl für Entertainmentcharakter sorgen und mit den dort gezeigten Visuals einen absoluten "Eyecatcher" darstellen.

Bei der Umsetzung von Licht und Ton griff das AGOSTEA auf die lange Erfahrung in der Konzeptionierung und Verwirklichung unzähliger Objekte der MPC-Kette zurück und schuf ein absolut harmonisches Surroundkonzept. Auch die Getränkemarke Red BullŽ ließ es sich nicht nehmen die Lounge mit zwei 5m breiten LED-Wanddisplays, passend zum Interieur auszustatten. Auch bei den Toiletten hat man bei der Gestaltung Wert auf die Einflüsse einer Club Lounge gelegt. Die in Schieferoptik mit Bordüren aus Schlangenlederimitat und Interieur aus gebürstetem Stahl designte Toilettenanlage lässt hieran keinen Zweifel aufkommen.

Musikalisch wird die Lounge allen etwas zu bieten haben. So wird an den bestehenden Öffnungstagen Donnerstag bis Samstag sowie vor Feiertagen, jeweils ein anderer Musikstil angeboten. Die auf den neuen Bereich abgestimmte RZ After-Work Lounge bietet mit dem Besten aus 70ern / 80ern, Disco-Classics & Lounge-House ein ideales Ambiente für das gemütliche "clubben" nach der Arbeit. Freitags werden House- und Electroklänge der angesagtesten Djs sowie der Resident-Djs des AGOSTEA die Menge zum toben bringen. Der Samstag steht ganz im Zeichen von gutem R´n´B, Soul, Black und Funky, bei dem von Jung bis Alt niemand lange still sitzen bleiben kann.

Wenn man von Party, im ursprünglichen Sinne spricht, kommt man nicht am dritten Bereich, dem Discostadl (NACHTSCHICHT), der direkt an den Rittersaal anschließt, vorbei.
Im Skihüttenstil eingerichtet, verleihen liebevolle und nostalgische Accessoires und Requisiten das Gefühl von Gemütlichkeit und schaffen romantische Atmosphäre. Kleine versteckte Nischen und Sitzecken laden ein zum Verweilen und die Zeit vergeht wie im Flug. Die "Nachtschicht" bietet ein Ambiente, in dem man sich einfach wohlfühlt. Hier stehen gute Laune, Spaß und gute Stimmung an erster Stelle. Bei bunt gemischter Musik, von Fox über die 70er, 80er, Rock, Partymusik, Schlager, bis hin zu den aktuellen Charts und Mainstream, hält es niemanden auf seinem Stuhl.

Wer den "Nachtschicht" Discostadl besucht, darf sich nicht wundern und muss mit allerlei Kuriosem rechnen, denn hier ist das Unnormale normal und Langeweile etwas Unbekanntes.

Der Rittersaal, wie der Name schon vermuten lässt, mit seiner massiven, in dunklem Holz gehaltenen Cocktailbar, seinen schweren Kristall-Kronleuchtern, Kerzenständern und der liebevollen und aufwendigen Wandgestaltung mit antiken Gemälden in goldenen Bilderrahmen sehr an eine Ritterburg und deren herrschaftlichen Saal erinnert.

Hier trifft man sich bei leckeren Cocktails zu gedämpfter Musik und kommt mit Sicherheit schnell in Gespräch. So kommt in dem, als Ruhezone geplanten Bereich, dass leibliche Wohl nicht zu kurz und den Gästen steht neben der reichhaltigen Cocktailkarte auch eine gut bestückte Speisekarte für den Hunger zwischen durch zur Verfügung.

So geht es frisch gestärkt in die nächste Partyrunde...

Reservierung

Reservierung - Datum auswählen

DoDonnerstag/20/OktSemester Openingparty | ab 23 UhrFrFreitag/21/OktLieblings Party | ab 22 UhrSaSamstag/22/OktENDLICH WIEDER MALLORCA der geilste Ort der Welt ab 22 UhrFrFreitag/28/OktHalloween Party | ab 22 UhrSaSamstag/29/OktLEVEL UP -- BIRTHDAY PARTY EXTREME XXXL | ab 22 UhrMoMontag/31/OktHalloween Party -- Nightmare comes true | ab 22 UhrFrFreitag/04/NovWildberry Lillet - Girls Night out | ab 22 uhrSaSamstag/05/Novwenn deine mutter wüsste | 22 uhrFrFreitag/11/NovSaSamstag/12/NovBeautiful girls - Ladys night | ab 22 uhrFrFreitag/18/Novkollektives ausrasten! | ab 22 uhrSaSamstag/19/Novvoll auf die 90er & 200er | ab 22 uhrFrFreitag/25/Novblack music bomb | ab 22 uhrSaSamstag/26/Novlevel up - birthday party extrem xxxl | ab 22 uhr Infos

EINLASSKRITERIEN

Einlassregeln am 01.04.2022 und um 02.04.2022 bis 23:59 Uhr

Einlass nur 2G Plus

- Geimpft oder Genesen mit Antigentest (Maximal 24 Stunden alt)

- Geboostert kein Test nötig

- Nachweis: Nur mit CovPass, oder Corna - Warn App & Personalausweis

Kostenlose Tests gibt es bis 2 Uhr direkt neben dem Agostea:

ME Testzentrum in der Casinostraße 9, 56068 Koblenz

KEINE Maskenpflicht

TANZEN & FEIERN erlaubt

Doors Open 22 Uhr - Einlass ab 18 (Freitags in Begleitung eines mindestens 18 jährigen mit Erziehungsbeauftragung ab 16)

Wir freuen uns MEGA auf Euch

Ab Sonntag, den 03.04.2022 fallen dann die Corona Regeln. Dann dürfen wieder alle wie vor Corona feiern. Egal ob geimpft, genesen, getestet oder nicht geimpft und genesen. Ab 0:00 Uhr kontrollieren wir nicht mehr den Impfstatus oder sonstiges.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrte Agostea-Gäste,


wir freuen uns auf Ihren Besuch und möchten Ihnen hier ein paar Tipps geben,wie Ihr Besuch im AGOSTEA bereits an der Eingangstür zum Vergnügen wird.Neben der außergewöhnlichen Architektur und dem einzigartigen Ambientesind es insbesondere unsere Gäste, die immer wieder dazu beitragen, dasseine Nacht im AGOSTEA ein unvergessliches Erlebnis bleibt. Wir bitten dennochum Verständnis, dass auch wir im Interesse aller Gäste gewisse Einlasskriterienverfolgen müssen.


Ein gepflegtes Erscheinungsbild ist Voraussetzung für den Einlass. Gut beratenseid Ihr immer, wenn Ihr eine Blue Jeans, Hemd und saubere Schuhe tragt.Stark alkoholisierten und berauschten Personen wird der Einlass verwehrt.Wir erwarten von unseren Gästen eine positive Grundeinstellung und einfreundliches Wesen, einfach die Intention einen schönen Abend erleben zu wollen.Der Einlass wird ausschließlich ab einem Alter von 18 Jahren gewährt!

Nicht erwünscht sind:Trainingsanzüge
Tarnhosen
Motorradkleidung
Zerrissenen Jeans
schmutzige und gammelige Schuhe
"Schlabberklamotten"

Abschnitt 2 - Jugendschutz in der Öffentlichkeit

§ 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens nicht gestattet werden.


(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen 

§ 5 Tanzveranstaltungen
 
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab16 Jahren längstensbis 24.00 Uhr gestattet werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22.00 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24.00 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

§ 6 Spielhallen, Glücksspiele
(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht

§ 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe 
Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.


§ 8 Jugendgefährdende Orte 

Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperlich, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person zum Verlassen des Ortes anzuhalten, der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen. In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den jugendgefährdenden Ort zu unterrichten. 

§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,2.andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten,an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.


(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat1.an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. DieserHinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

§ 10  Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

§ 11  Filmveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter mit „Infoprogramm“ oder „Lehrprogramm“ gekennzeichnet sind.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind.

(3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden1. Kindern unter sechs Jahren,2. Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20.00 Uhr beendet ist,3. Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22.00 Uhr beendet ist,4. Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die öffentliche Vorführung von Filmen unabhängig von der Art der Aufzeichnung und Wiedergabe. Sie gelten auch für Werbevorspanne und Beiprogramme. Sie gelten nicht für Filme, die zu nichtgewerblichen Zwecken hergestellt werden, solange die Filme nicht gewerblich genutzt werden.

(5) Werbefilme oder Werbeprogramme, die für Tabakwaren oder alkoholische Getränke werben, dürfen unbeschadet der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 nur nach 18.00 Uhr vorgeführt werden.

§ 12  Bildträger mit Filmen oder Spielen
(1) Bespielte Videokassetten und andere zur Weitergabe geeignete, für die Wiedergabe auf oder das Spiel an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierte Datenträger (Bildträger) dürfen einem Kind oder einer jugendlichen Person in der Öffentlichkeit nur zugänglich gemacht werden, wenn die Programme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind oder wenn es sich um Informations- , Instruktions- und Lehrprogramme handelt, die vom Anbieter mit „Infoprogramm“ oder "Lehrprogramm“ gekennzeichnet sind.

(2) Auf die Kennzeichnungen nach Absatz 1 ist auf dem Bildträger und der Hülle mit einem deutlich sichtbaren Zeichen hinzuweisen. Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1.200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen. Die oberste Landesbehörde kann.1. Näheres über Inhalt, Größe, Form, Farbe und Anbringung der Zeichen anordnen und2. Ausnahmen für die Anbringung auf dem Bildträger oder der Hülle genehmigen.Anbieter von Telemedien, die Filme, Film- und Spielprogramme verbreiten, müssen auf eine vorhandene Kennzeichnung in ihrem Angebot deutlich hinweisen.

(3) Bildträger, die nicht oder mit „Keine Jugendfreigabe“ nach § 14 Abs. 2 von der obersten Landesbehörde odereiner Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14Abs. 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind, dürfen1. einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,2. nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, dieKunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.

(4) Automaten zur Abgabe bespielter Bildträger dürfen1. auf Kindern oder Jugendlichen zugänglichen öffentlichen Verkehrsflächen,2. außerhalb von gewerblich oder in sonstiger Weise beruflich oder geschäftlich genutzten Räumen oder3. in deren unbeaufsichtigten Zugängen, Vorräumen oder Fluren nur aufgestellt werden, wenn ausschließlich nach§ 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 gekennzeichnete Bildträger angeboten werden und durch technische Vorkehrungen gesichert ist, dass sie von Kindern und Jugendlichen, für deren Altersgruppe ihre Programme nicht nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 freigegebensind, nicht bedient werden können.

(5) Bildträger, die Auszüge von Film- und Spielprogrammen enthalten, dürfen abweichend von den Absätzen 1 und 3 im Verbund mit periodischen Druckschriften nur vertrieben werden, wenn sie mit einem Hinweis des Anbieters versehen sind, der deutlich macht, dass eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle festgestellt hat, dass diese Auszüge keine Jugendbeeinträchtigungen enthalten. Der Hinweis ist sowohl auf der periodischen Druckschrift als auch auf dem Bildträger vor dem Vertrieb mit einem deutlich sichtbaren Zeichen anzubringen. Absatz 2 Satz 1 bis 3 gilt entsprechend. Die Berechtigung nach Satz 1 kann die oberste Landesbehörde für einzelne Anbieter ausschließen.

§ 13 Bildschirmspielgeräte
(1) Das Spielen an elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit, die öffentlich aufgestellt sind, darf Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nur gestattet werden, wenn die Programme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- oder Lehrprogramme handelt, die vom Anbieter mit „Infoprogramm“ oder „Lehrprogramm“ gekennzeichnet sind.

(2) Elektronische Bildschirmspielgeräte dürfen1. auf Kindern oder Jugendlichen zugänglichen öffentlichen Verkehrsflächen,2. außerhalb von gewerblich oder in sonstiger Weise beruflich oder geschäftlich genutzten Räumen oder3. in deren unbeaufsichtigten Zugängen, Vorräumen oder Fluren nur aufgestellt werden, wenn ihre Programme für Kinderab sechs Jahren freigegeben und gekennzeichnet oder nach § 14 Abs. 7 mit „Infoprogramm“ oder „Lehrprogramm“ gekennzeichnet sind.

(3) Auf das Anbringen der Kennzeichnungen auf Bildschirmspielgeräten findet § 12 Abs. 2 Satz 1 bis 3 entsprechende Anwendung

§ 28  Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Jobs

Du hast Freude am Umgang mit Menschen? Möchtest unsere Gäste mit den besten Getränken und einer tollen Party verwöhnen? Du besitzt eine sympathische Ausstrahlung und suchst einen Nebenjob?


Eine gastronomische Ausbildung ist nicht notwendig, jedoch unbedingte Voraussetzungen sind FREUNDLICHKEIT, KONTAKTFREUDIGKEIT, TEAMFÄHIGKEIT und ZUVERLÄSSIGKEIT.


Mindestalter: 18 Jahre


Du möchtest Dich bei uns bewerben? Dann füll bitte dieses Formular vollständig aus:

Specials

ABI-FI

Gemeinsam feiern und gleichzeitig Geld für eure Kasse verdienen. Diese Gelegenheit bietet euch das Agostea!


Damit eure Party auch nach dem Ende noch ein Vergnügen für euch bleibt und ihr nicht ins kalte Wasser geworfen werdet, unterstützen wir euch dabei natürlich mit folgenden Specials: Flyer | Plakate | DJ | Eintrittsgeldbeteiligung | Gästeliste | Mottovorschläge

Ihr könnt natürlich auch überlegen, in regelmäßigen Abständen Abiparties zu veranstalten und auch eure Nachbarschulen zu euren Parties in das Agostea einladen, die dann wiederum Geld in eure Abikasse spülen. Aber all dies muss organisiert und am Abend der Abiparty koordiniert und überwacht werden und auch da unterstützen wir euch!


Meldet euch einfach unter: info@agostea-koblenz.de und der erste Schritt ist getan, denn dann machen wir einen Termin für ein persönliches Gespräch aus.

GEBURTSTAGSSPECIAL

HAPPY BIRTHDAY


Zu Deinem Geburtstag laden wir Dich zueinem TICKET FOR FREE+ 1 FL. SEKT (0,7l) ein!


Einfach hier den Gutschein ausdrucken und innerhalb von 7 Tagenab Deinem Geburtstag an der Eingangskasse vorzeigen.Und so funktioniert es:Downloade den Gutschein hier.Fülle den Gutschein über Adobe Reader mit Deinen vollem Namen und Geburstdatum aus. (Download hier https://get.adobe.com/de/reader/)Druck den Gutschein aus und zeig ihn uns an der Eingangskasse vor.(in Kombination mit dem Personalausweis!)

Downloadlink: agokoblenz-gutschein-birthday-homepage

Kontakt

AGB'S

Herzlich Willkommen im Agostea Koblenz!
Wir wünschen Ihnen viel Spaß und gute Unterhaltung.


Im Interesse eines angenehmen Besuchs, bitten wir Sie, die nachfolgenden Punkte, zu beachten:

1. Der Besucher verpflichtet sich, das Gesetz zum Schutz der Jugendlichen unter 18 Jahren zu beachten.

2. Für den Brandfall ist der ausgehängte Fluchtplan mit den eingezeichneten Notausgängen zu beachten.

3. Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbare und explosive Stoffe ist verboten.

4. Auf den zum Tanzlokal gehörenden Flächen einschließlich des Parkplatzes ist der Besitz, die Einnahme, der Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, Prostitution und Glücksspiele ausdrücklich verboten. Bei Bekannt werden derartiger Tatbestände erteilen wir unwiderrufliches Hausverbot und veranlassen eine Strafanzeige.

5. Alkoholisierten oder sonst wie berauschten Personen ist der Zutritt verboten.
6. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränken ist untersagt.

7. Mäntel, Jacken und Wertgegenstände sollten schon in eigenem Interesse an der Garderobe abgegeben werden. Der Besucher weist das Personal ausdrücklich darauf hin, wenn besonders wertvolle Gegenstände oder Kleidung in Verwahrung genommen werden soll.

8. Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, Taschen und Wertgegenständen, die nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen.

9. Den Anweisungen unseres Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

10. Unsere Öffnungszeiten sind Freitag, Samstag und vor Feiertagen von 22:00 bis 06:00 Uhr. Der Gast verpflichtet sich, noch nicht verzehrte Speisen und Getränke bei Ende der Öffnungszeiten zügig zu verzehren. Wir bitten um Verständnis, da ansonsten der Widerruf der Sperrzeitverkürzung oder andere behördliche Auflagen zu befürchten sind.

11. Die Besucher werden gebeten, sich beim Verlassen des Tanzlokals leise zu verhalten. Wir bitten um Rücksichtnahme auf die Interessen der Nachbarschaft.

12. Wenn Sie mit dem PKW gekommen sind, bitten wir Sie zu beachten, dass schon geringe Mengen Alkohol die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können. Sind Sie zu müde oder haben Sie alkoholische Getränke zu sich genommen, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Taxi zu rufen.

13. Sie erhalten am Eingang eine Bonuskarte. Das Foto das auf der Bonuskarte hinterlegt wird, wird nicht weiter verarbeitet und nicht gespeichert. Mit dieser Bonuskarte ist es Ihnen möglich, unsere Getränke zu einem vergünstigten Preis zu erhalten. Sollten Sie eine normale Verzehrkarte wünschen, so müssen Sie diese an der Kasse anfordern. Die Getränke-Preise für die normale Verzehrkarte entnehmen Sie bitte der Normalpreiskarte die an jeder Theke ausliegt.

14. Die Bonuskarte (Kreditkarte) berechtigt den Karteninhaber, in den Bereichen der Agostea Nachtarena , die Leistungen ohne Barzahlung in Anspruch zu nehmen.

15. Jeder Gast ist verpflichtet, die ihm ausgehändigte Karte sorgfältig aufzubewahren und bei Verlassen unserer Räumlichkeiten an der Kasse zur Abrechnung vorzulegen.

16. Die Kreditkarte bleibt unser ausschließliches Eigentum. Wir können die Benutzung der Karte jederzeit – auch ohne Nennung von Gründen - untersagen. Eine solche Karte muss sofort an uns zurückgegeben werden.

17. Bei Diebstahl und Betrugsversuchen erheben wir eine Gebühr in Höhe von 50,-- zuzüglich zu dem auf der Karte befindlichen Betrag.

18. Unsere Verzehrkarten haben ein max. Limit von 85,-€. Sollte dieses Limit überschritten werden, müssen Sie den fälligen Betrag in unserem Info-Büro begleichen.

19. Bei Gästen die ihre Verzehrkarte nicht zahlen können, wird die Polizei zur Hilfe gezogen und Anzeige erstattet. Hier können zusätzliche Kosten von bis zu 10,-€ anfallen.

20. Bei Verlust der Bonuskarte können zusätzliche Kosten von bis zu 10,-€ anfallen.

21. Bei Verlust der Garderobenmarke kann eine Bearbeitungsgebühr von 5,-€ anfallen.

22. Wer mutwillig Einrichtungsgegenstände und Dekoration zerstört, erhält sofortiges Hausverbot und wird für den verursachten Schaden haftbar gemacht.

23. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern (Flyern) ist verboten. Werden ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt.

24. Gäste, die Unruhe stiften bzw. Schlägereien verursachen, erhalten sofortiges Hausverbot.

25. In unserer Discothek können Schallpegel von über 85dB(A) auftreten. Wir stellen Ihnen daher kostenlos Gehörschutzstöpsel zur Verfügung. Diese können Sie in unserem Info-Büro erhalten. Für Gehörschäden übernehmen wir keine Haftung.

26. Beim vorübergehenden Verlassen des Lokals ist ein Kontrollstempel erforderlich.

27. Mir ist bekannt und ich stimme hiermit zu, dass von mir gemachte Fotos auf der hauseigenen Internetseite, Facebook sowie in anderweitigen öffentlichen Portalen veröffentlicht werden! Sollten sie dies nicht wünschen, bitte dem Fotograf sofort auffordern das Foto zu löschen. Sollten sie an einem Foto etwas stören bitte melden sie uns das unter info@agostea-koblenz.de

28. Mit Betreten des Lokals bzw. mit Annahme der Bonuskarte/Kreditkarte erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen im rechtlichen Sinne an.


Ihr Agostea Team-Koblenz

Feedback



Agostea Nachtarena Koblenz
Clemensstr. 26-30
56068 Koblenz

Kontakt

Agostea Nachtarena Koblenz
Clemensstr. 26-30
56068 Koblenz

Tel.: 0261-9738533
Fax: 0261/9738534
E-Mail info@agostea-koblenz.de

© 2022 ClubWorkx CMS by
CREA Werbeagentur GmbH Impressum | Datenschutz Cookie-Einwilligung|

WIR HABEN GESCHLOSSEN!

WIR HABEN GESCHLOSSEN!

Aufgrund der pandemischen Lage und den Bestimmungen der Corona Verordnung des Landes schließen wir zunächst und ab sofort den Diskothekenbetrieb im Agostea Koblenz bis auf unbestimmte Zeit.

Wenn die Bestimmungen es wieder zulassen, ausgelassen und vor allem auch sicher zu feiern, freuen wir uns Euch wieder als Gäste bei uns im Agostea begrüßen zu dürfen.

Wir wünschen allen Gästen viel Gesundheit, ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2022!

Vielen Dank für Euer Verständnis!

TAGS:Der Koblenz AGOSTEA in

<<< Thank you for your visit >>>

Websites to related :
Epoxy Spokane | Washington's Bes

   Open Hours: Mon-Sat 9:00am - 5:00am Call Us: 509-309-0277HomeServicesEpoxy FlooringCommercial Epoxy FlooringIndustrial Epoxy FlooringMetallic Epoxy

VIP Bowling Green | VIP Bowling

  

Invest Lapua - Yrittäjä tervet

  Siirry suoraan sisältöönMiksi LapuaAjankohtaistaTorialueYrittäjälleYritysneuvontaYrittäjän apunaYritystarinatTontitAlankoHonkimetsä EteläHonk

RFMS &ndash; Business Management

   Support ROS Account

Pasteleria Miguez, panadería en

  InicioNosotrosNuestros productosRecetasNoticiasTiendas y horariosContáctanosTrabaja con nosotros.is-form-id-2222 .is-search-submit:focus,.is-form-id-

Home - Sell My House New Jersey

  Skip to contentHomeAbout UsUseful GuidesMenu ToggleHow Do I Sell My House in New JerseyDo I Have To Pay Taxes When I Sell My House in NJ?Is It a Good

Opelika Attorneys | Criminal Def

  Call Us Today: 334-610-1064Click Here for our Sexual Harassment in the Workplace PodcastHomeWho We AreOur LawyersOur StaffPractice AreasAppealsAdmini

Website Design & SEO in Vancouve

  JHHomeServicesSEOWebsitesAboutContactDealJeff HollettWebsite Design & SEOContactWebsite Design in Vancouver, WAJeff Hollett provides Independent Websi

Airspeed Online - The Internet's

  Airspeed OnlineHomePodcastShow NotesAirspeed BlogContact UsRules of Engagement/FAQPrivacy PolicyStoreSocialFacebookTwitterGoogle +LinkedInWhat is Airs

Ledger Independent &#8211; Maysv

  

ads

Hot Websites