Blaukreuz-Zentrum Schloss Zahren - Sozialtherapeutische Einrichtung
Time 2022-08-27 21:56:30Web Name: Blaukreuz-Zentrum Schloss Zahren - Sozialtherapeutische Einrichtung
WebSite: http://www.bk-zahren.de
ID:294539
Keywords:
Schloss,Zentrum,Blaukreuz,EinrichtungDescription:
Blaukreuz-ZentrumSchloss ZahrenUnser AngebotZieleAufnahmeKonzeptionÜber unsBlaukreuz-Zentrum Schloss Zahren
Sozialtherapeutische Einrichtung
Therapie statt Strafe - Christliche Sozialtherapie
Kontakt
Blaues Kreuz in Deutschland – Ortsverein Zahren e.V.
Schloss Zahren, Am Zahrener See 4
17217 Penzlin OT Zahren
Tel.: 039921-3235
Fax: 039921-35039
E-Mail: bk@bk-zahren.de
www.bk-zahren.de
Evangelische Bank e.G.
IBAN: DE21 5206 0410 0006 3004 56
Unser Angebot
ArbeitstrainingHaus- und Landwirtschaft, Baumaßnahmen und Innenrenovierung, Fahrzeugpflege, UmzügeAusbildungenSchulabschlüsse und Berufsausbildung / Umschulung, Lehren, in Zusammenarbeit mit anderen AusbildungsträgernBegleitung und Hilfebei Ämtern, Ärzten und Behörden sowie Gerichten und anderen Diensten, SchuldnerberatungEinzelgesprächeLebensprobleme erkennen und aussprechen, Persönlichkeitsanalyse, Selbstsicherheitstraining, TestsFreizeitgestaltunggemeinsam planen und miteinander oder alleine unternehmen > Angeln, Ausflüge, Hobbys, SpieleGruppentäglich: Frühsport, gemeinsame Morgenrunden zu aktuellen Lebensfragen sowie Gruppengespräche am Montag- und Dienstagnachmittag, externe SelbsthilfegruppeMedizinischer DienstKonsiliarärzte und Kooperation mit verschiedenen Kliniken helfen zur RehabilitationSportKleinfußball- und VolleyballplatzTiereKaninchen, Pferde und SchafeVollversorgungUnsere Bewohner lernen in Teams backen, einkaufen, kochen, Wäsche waschen für sich und andere.Hausordnung
Aufnahmevoraussetzung ist der grundsätzliche Wille zu einem zukünftigen Leben ohne soziale Auffälligkeiten, ohne Suchtmittel und in Straffreiheit. Dabei sollen folgende Regeln helfen, dieses Ziel zu trainieren:
Alkohol / Drogen / Suchtmittelsind in jeder Form in der gesamten Einrichtung verboten, bzw. nur auf ärztliche Verordnung und als Medikamente erlaubt. Alkohol und Drogenutensilien werden eingezogen. Bei Drogen- und Alkoholverdacht sowie sporadisch wird kontrolliert. Bei Missbrauch oder Rückfall erfolgt eine Aufarbeitung. Wiederholte Rückfälle führen zum Therapieabbruch.ArbeitstrainingZu einer sinnvollen Tagesstruktur gehört unser Arbeitstraining in verschiedenen Bereichen. Ziel ist die Erhöhung der Belastungsfähigkeit und Vorbereitung auf Ausbildungen oder Wiedereinstieg in das Berufsleben.ÄrzteIn Bezug auf Ihr Trainingsziel ist es notwendig, dass Sie uns durch Ihre Genehmigung engste Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten gestatten. Für unsere Bewohner sind ein Hausarzt und verschiedene Fach- und Konsiliarärzte zuständig.AufstehenPünktliches Aufstehen ist Bestandteil der Tagesstruktur.Ausgangist in der Freizeit und nach Abmeldung bzw. mit genehmigtem Ausgangsantrag möglich.BarbetragWir bieten an, bei der Einteilung des Barbetrages so zu helfen, dass dieser über den gesamten Monat ausreicht.Besuchist anzumelden und in der Regel nur in der Freizeit und in den Gemeinschaftsräumen möglich.Beziehungen(partnerschaftliche) innerhalb der Therapiegemeinschaft sind nicht erwünscht.ElektrogeräteCD-Spieler / Radio / Kassettenrekorder sowie alle zur Körperpflege notwendigen Geräte sind auf dem Zimmer zugelassen. Verboten sind im Zimmer Bügeleisen, Fernseher, Kocher, große Lautsprecher u. a.Erkrankungensind sofort bei dem Diensthabenden zu melden.Fernsehersind in der Regel im Zimmer nicht erlaubt. Es stehen mehrere Wohnzimmer mit TV-Geräten zur Verfügung.Geld/ WertsachenWir haften nicht für Geldbeträge und Wertsachen, die uns nicht zur sicheren Verwahrung übergeben sind.Geschäfteuntereinander sind grundsätzlich nicht erlaubt, können aber nach Absprache im Büro genehmigt werden.GewaltIst bei Meinungsverschiedenheiten und in jeder Form von Gewaltverherrlichung durch Bücher, Zeitschriften, Videos nicht erlaubt. Gewaltverherrlichende Mittel und Waffen werden eingezogen und der Polizei übergeben.Glücksspielesind in unseren Einrichtungen unter Einsatz von Geld und Sachleistungen verboten.GruppeDie Teilnahme an den Gruppengesprächen ist verbindlich.GottesdiensteSonntags besteht i.d.R. die Möglichkeit und das Angebot für Interessierte, Gottesdienste in Waren oder Neubrandenburg zu besuchen.Handys / LaptopSind in der Einrichtung erlaubt. (siehe „Handyordnung“), sollten in den Therapiezeiten nicht benutzt werden.HaustiereTierhaltung ist nicht möglich.Medikamentewerden nur nach ärztlicher Verordnung und durch uns in Ihrem Auftrag ausgegeben.NahrungsmittelDie Gemeinschaftsverpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendbrot, Kaffeepausen) ist so abgestimmt, dass Sie auf dem Zimmer nichts benötigen. Weitere Getränke (keine Energydrinks, kein Kaffee) und Süßigkeiten sind erlaubt. Kaffee wird von der Einrichtung zu festgesetzten Zeiten kostenlos bereitgestellt.Persönliche HabeFür persönliches Eigentum übernehmen wir keine Haftung. Zurückgelassene Habe wird 6 Wochen nach Entlassung entsorgt.Piercingssind aus Arbeitsschutzgründen nur in der Freizeit erlaubt, ebenso Ohrringe und anderer Schmuck.Postkontrollewie in anderen Einrichtungen auch, öffnen Sie die Post vor uns. (siehe dazu „Postvereinbarung“)RauchenJede Einrichtung verfügt über ausgewiesene Raucherplätze. Außerhalb dieser Raucherplätze und im gesamten Haus ist das Rauchen nicht erlaubt.RückfallNach Rückfall gilt: 4 Wochen kein Bargeld, kein Urlaub, kein Ausgang (über den Ort hinaus), kein Handy.Räumliche EinrichtungWir haben uns bemüht, schöne Einrichtungen zu schaffen. Ihre Aufgabe ist es, diese sorgfältig und ordentlich zu pflegen. Leicht brennende Sachen jeder Art sind in den Zimmern nicht erlaubt (erhöhte Brandgefahr).SpracheWir wollen uns alle darin einüben, vernünftige Umgangsformen zu wahren und Beleidigungen, Kraftausdrücke und die Fäkaliensprache zu meiden.TherapieplanZu Beginn des Aufenthaltes bei uns erhalten Sie ihren persönlichen Therapieplan. Alle angegebenen Zeiten sollen pünktlich in allen Bereichen eingehalten werden. Änderungen seitens der Einrichtung sind vorbehalten.Tätowierungensich neue Tätowierungen in der Therapiezeit tätowieren zu lassen, andere zu tätowieren oder Utensilien dazu sind nicht erlaubt.TelefonIm Büro eingehende Anrufe werden in der Regel zwischen 19.00 Uhr und 20.00 Uhr sowie in dringenden Angelegenheiten auch außerhalb dieser Zeiten vermittelt.Urlauborientiert sich am Urlaubsplan der Einrichtung und ist im Regelfall erst nach 6 Wochen möglich.Waffenjeder Art sind bei Aufnahme abzugeben, sonst werden sie polizeilich eingezogen.Wäschewird zu vereinbarten Zeiten für die Bewohner jeweils einzeln von den Wäschebeauftragten gewaschen.Verstößegegen die Hausordnung können, wenn keine Aufarbeitung und Klärung möglich ist, die disziplinarische Entlassung auslösen.Der Aufenthalt in unserer Einrichtung basiert auf dem Willen zur positiven Mitarbeit im Rahmen der sozialtherapeutischen Angebote.
Motivationslosigkeit und Verweigerung der Mitwirkung führt zur Entlassung.
Therapiestundenplan
Stand 01.09.2021
Therapiestundenplan als PDF
-
12.00Gruppengespräche / Arbeitstraining
10.00-10.15 KaffeepauseGruppengespräche / Arbeitstraining
10.00-10.15 KaffeepauseÄrzte/Betreuer
Gewicht/Blutdruck
Zimmerdurchgang
TaschengeldeinkaufArbeitstraining
10.00-10.15 KaffeepauseArbeitstraining
10.00-10.15 KaffeepauseHausdienst
10.30 KaffeeFrühstück
09.00
10.30 Kaffee 12.15MittagessenMittagessenMittagessenMittagessenMittagessenMittagessenMittagessen 13.00
-
13.30Mittagspause / Mittagsteam MitarbeiterMittagspause / Mittagsteam MitarbeiterMittagspause / Mittagsteam MitarbeiterMittagspause / Mittagsteam MitarbeiterMittagspause / Mittagsteam Mitarbeiter
FREIZEIT
15.00 KaffeeAngebot:
Teilnahme / Fahrten zu Gottesdiensten
FREIZEIT
15.00 Kaffee 13.30
-
16.15Gruppengespräche / ArbeitstrainingGruppengespräche / ArbeitstrainingArbeitstrainingArbeitstrainingArbeitstraining 16.30KaffeeKaffeeKaffeeKaffeeKaffee 18.00AbendbrotAbendbrotAbendbrotAbendbrotAbendbrotAbendbrotAbendbrot 18.30Freiwillig und selbstständig: Billard / Dart / Spiele / Fernsehen / Lesen / Fußball / Volleyball / Angeln / Musik / Chillen 22.00Tagesausklangauf den Zimmern 22.30NachtruheNachtruheNachtruheNachtruheNachtruheNachtruheNachtruhe Medikamentenausgabe täglich nach den Mahlzeiten im HauptbüroEinzelgespräche mit dem Bezugstherapeuten nach Absprache / TerminTäglich: Tagebuch führen und 1x wöchentlich beim Bezugstherapeuten abgebenTeilnahme an allen Punkten der Tagesstruktur (Therapiestundenplan) wird verbindlich erwartet
Wir wissen: Bei Gott gibt es keine hoffnungslosen Fälle und Umkehr ist immer möglich.
Ziele
ErmutigungWer zu uns kommt, soll Akzeptanz, Identität finden und gestärkt gehen.ReintegrationWege aus Angst und persönlichen Defiziten zur Freiheit entdeckenStabilisierungWerte aus Ethik, Kultur, Musik, Sport, Religion, Theologie findenZielgruppe
vorwiegend junge Menschen ab dem 18. Lebensjahr:
sozial unangepasstsuchtgefährdet / suchtkrankverhaltensgestörtstraffällig (von Freiheitsentzug bedroht / aus Freiheitsentzug entlassen)Art der Hilfe
Hilfen nach SGB XIIHaftvermeidung/HaftverkürzungTherapie statt Strafevollstationäre Hilfe mit Außenstellensozialtherapeutisches Arbeits-, Persönlichkeits- und Verhaltenstraining mit dem Ziel der ResozialisierungUnsere Bewohner sollen ihre Verhaltensdefizite erkennen, diese Konfliktpotenziale soweit wie möglich aufarbeiten und lernen, individuell, selbstständig, aber ohne soziale Auffälligkeiten drogenfrei und straffrei innerhalb der gesellschaftlich akzeptierten Normen und Werte zu leben. Aus unserer Sicht ist dabei die Vermittlung christlicher Glaubensinhalte eine gute Hilfe.
Aufnahmevoraussetzungen
Sozialbericht zum AntragsstellerKostenzusage durch den überörtlichen Träger nach § 67 und § 53,54 SGB XII in den Leistungstypen B3, C2, E1 und E3 (Außenstellen) (nach Landesrahmenvertrag M/V)Aufnahmeausschluss
u.a. fehlende Bereitschaft und fehlender Wille, die Hausordnung einzuhalten sowie drogen-, gewalt- und straffrei leben zu wollenschwerwiegende ansteckende KrankheitenKonzeption
Blaukreuz-Zentrum Schloss Zahren
Sozialtherapeutische Einrichtung mit Außenstellen
Am Zahrener See 4
17217 Penzlin / OT Zahren
Tel.: 039921 - 3235
Fax: 039921 - 35039
E-Mail: bk@bk-zahren.de
Internet: www.bk-zahren.de
Stand: 01.01.2018
1. Träger
Die sozialtherapeutische Einrichtung Schloss Zahren mit den dazugehörigen Außenstellen befindet sich in Trägerschaft des Blaues Kreuz in Deutschland – Ortsverein Zahren e.V. und ist Mitglied im Blauen Kreuz i.D. als bundesweitem Suchtkrankenhilfeverband sowie im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern. Der Verein mit der Geschäftsstelle im Schloss Zahren ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Lebenshilfen (ACL).
2. Entstehungsgeschichte und Lage der Einrichtung
Der Ort Zahren befindet sich am Rande des Müritz-Nationalparks, ländlich abgeschieden und dennoch zentral, im geografischen Dreieck der Städte Neubrandenburg, Neustrelitz und Waren (Müritz). Die Haupteinrichtung Schloss Zahren befindet sich in einem alten Gutshaus. In diesem Gebäude befanden sich bis zur Wende Wohnungen, die Dorfwirtschaft und ein Lebensmittelverkauf. Der Verein hat 1991 das vor dem Verfall stehende Gebäude und Grundstück für 1 DM von der Kommune gekauft.
Zielsetzung des Trägers war es, in diesem Haus eine Einrichtung für Alkoholabhängige, Haftbedrohte und Haftentlassende zu schaffen. Die Umbau- und Renovierungsarbeiten des Schlosses erfolgten überwiegend in Eigenleistung. Die sozialtherapeutische Einrichtung Schloss Zahren, mit zugehöriger Trainingswohngruppe ist im Laufe der Jahre auf insgesamt 34 Plätze gewachsen. Neben dem Haupthaus haben sich zwei Außenstellen in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt.
In Dummerstorf bei Rostock befindet sich eine Außenstelle mit 15 Plätzen.
Eine weitere Außenstelle befindet sich in Lübtheen mit 10 Plätzen. Hier werden im Schwerpunkt junge Menschen betreut, die nach erfolgreichem Aufenthalt im Haupthaus Schloss Zahren nach Lübtheen wechseln und dort in verschiedene Ausbildungs- oder auch berufsvorbereitende Maßnahmen integriert werden, mit dem Ziel eine Ausbildung zu bekommen und wenn möglich, auch erfolgreich abzuschließen.
3. Zielgruppe / Personenkreis
Die angebotenen Leistungen im Blau-Kreuz-Zentrum Schloss Zahren orientieren sich an den Anforderungen des Landesrahmenvertrages Mecklenburg-Vor-pommern. Mit dem Kommunalen Sozialverband M/V sind Prüfungs- und Leistungsvereinbarungen nach § 75 SGBXII geschlossen worden. Zur Anwendung kommen die § 67 und § 53,54 SGB XII. Die Leistungstypen sind mit E1, C2 und B3 beziffert, in den Außenstellen C2, B3 und E3.
3.1
Die Zielgruppe und das Leistungsangebot für den Hilfebedarf sind im Landesrahmenvertrag für Mecklenburg-Vorpommern nach § 79 Abs. 1 SGB XII im Leistungstyp E.1 (Stationäre Betreuung in Übergangswohnheimen) beschrieben.
Personen, die in wesentlichen Lebensbereichen der Anleitung und Unterstützung bedürfen und in Teilbereichen die Übernahme von Tätigkeiten der täglichen Versorgung benötigen, wenn deren Hilfebedarf an Tagesstrukturierung in der Einrichtung gedeckt werden kann und eine ambulante oder teilstationäre Maßnahme nicht ausreicht. Personen mit erheblichem Suchtmittelmissbrauch oder Suchtkrankheit und Personen mit psychischen Beeinträchtigungen, bei denen andere Hilfen nach dem SGB XII oder Hilfen anderer Leistungsträger nicht vorrangig sind und die entweder der Motivation zur Inanspruchnahme sowie der Unterstützung für die Übernahme in spezielle Angebote der Suchtkrankenhilfe bzw. der Hilfe für psychisch Kranke bedürfen oder besondere Versorgung wegen der Auswirkungen der Sucht bzw. der psychischen Beeinträchtigungen im täglichen Lebensablauf benötigen. Personen, die aus dem Strafvollzug entlassen werden, von einer Haftstrafe bedroht sind bzw. die wegen der besonderen Lebensverhältnisse kriminell gefährdet sind und die in wesentlichen Lebensbereichen der Anleitung und Unterstützung bedürfen.Die Zielgruppe umfasst Männer und Frauen ab 18 Jahren mit sozialen Integrationsproblemen, die zu besonderen sozialen Schwierigkeiten führen und die aufgrund erheblicher sozialer Reifungsdefizite oder Verhaltensstörungen, insbesondere gekennzeichnet durch Suchtgefährdung oder –abhängigkeit, von Haft bedroht sind oder aus Haft entlassen wurden und damit vorübergehend nicht fähig sind ohne fachliche Hilfe relativ störungsfrei autark zu leben und bei denen eine ambulante oder teilstationäre Maßnahme nicht ausreicht.
Die Hilfe suchenden Personen sind meist geprägt durch Ich-Funktionsstörungen in Bezug auf die Affekt- und Impulskontrolle, eine geringe Frustrationstoleranz, Defizite in der Selbst- und Fremdwahrnehmung und einer gestörten Objektbeziehung.
Die entscheidenden Kriterien für die Aufnahme sind Eigenmotivation, Freiwilligkeit, Bereitschaft zur Mitwirkung, Bereitschaft zur Abstinenz von Alkohol und Drogen sowie die Anerkennung der Hausordnung und des streng strukturierten Tagesablaufs.
Aufgenommen werden auch Personen mit gerichtlichen Auflagen und Weisungen (z.B.: Auflagen zum erfolgreichen Abschluss der Sozialtherapie).
3.2
Die Zielgruppe und das Leistungsangebot für den Hilfebedarf sind im Landesrahmenvertrag für Mecklenburg-Vorpommern nach § 79 Abs. 1 SGB XII in dem Leistungstyp C.2 (Heime für chronisch mehrfachgeschädigte Alkoholkranke) beschrieben.
Als CMA (chronisch mehrfach beeinträchtigte/geschädigte Abhängigkeitskranke) sind zu betrachten, wer die Diagnose „Abhängigkeitssyndrom im Sinne des ICD-10 (Diagnoseschlüssel: F 1x2) erhält und zusätzlich von mehreren der folgend aufgeführten Beeinträchtigungen in besonderem Maße betroffen ist:
Soziale Beeinträchtigungen:(Indikatoren: personelle Beziehungen, Wohn-, Arbeits-, Einkommens- und Ausbildungssituation, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Kommunikation, strafrechtliche Belastung), Somatische (Folge-) Erkrankungen:
(Indikatoren: alkoholbedingte chronische Lebererkrankungen, Polyneurophatie, chronische Gastritis, schlechter gesundheitlicher Allgemeinzustand etc.), Psychische/psychiatrische (Folge-) Erkrankungen:
(Indikatoren: psychosomatische Störungen, Suizidalität, neurotische Störungen wie Depressionen oder Angst, Entzugssymptom mit Delir, mit Krampfanfällen, psychotische Störungen etc.), Sucht- und Behandlungskarriere:
(Indikatoren: Dauer des schädlichen Gebrauchs bzw. Abhängigkeitssyndrom, Intensität des Konsums, Entgiftungsbehandlungen, stationäre psychiatrische Behandlungen, Entwöhnungsbehandlungen)
Die Kriterien für eine Rehabilitationsbehandlung nach § 10 SGB VI werden nicht erreicht. Eine Pflegebedürftigkeit nach Pflegerichtlinie Ziffer 3.2 liegt nicht vor.
Aufgenommen werden chronisch mehrfach beeinträchtigte suchtkranke Frauen und Männer ab 18 Jahre, die aufgrund ihres langjährigen Suchtmittelmissbrauches so erhebliche Störungen in ihren geistigen, seelischen, sozialen und körperlichen Funktionen aufweisen, dass eine kurz- bis mittelfristige Reintegration in das gesellschaftliche Leben und Bedingungsgefüge (Wohnung, Arbeit und soziale Bindungen) nicht in Betracht kommt. Es handelt sich um Abhängigkeitskranke, die häufig ohne festen Arbeitsplatz, festen Wohnsitz und feste soziale Bindungen leben, bzw. lebten. Die damit einhergehende Persönlichkeitsveränderung führte u. a. zur Verwahrlosung, zu vielfachen stationären Vorbehandlungen und Konflikten mit dem Ordnungs- und Strafrecht.
In Schloss Zahren finden häufig Menschen Aufnahme, die in anderen stationären Einrichtungen desselben Leistungstyps nicht mehr führbar sind und kurzfristig in eine neue stationäre Unterbringung vermittelt werden müssen.
3.3
Die Zielgruppe und das Leistungsangebot für den Hilfebedarf sind im Landesrahmenvertrag für Mecklenburg-Vorpommern nach § 79 Abs. 1 SGB XII in dem Leistungstyp B.3 (Psychosoziale Wohngruppen für Erwachsene mit wesentlichen psychischen Erkrankungen/ Behinderungen) beschrieben:
Hierzu gehören Menschen mit wesentlichen psychischen Erkrankungen/Behinderungen oder wesentlichen psychischen Erkrankungen und mehrfachen Behinderungen im Sinne von § 53 SGB XII und der Eingliederungshilfeverordnung,
bei denen eine Versorgung erforderlich ist, die in der Intensität der einer voll- bzw. teilstationären Einrichtung grundsätzlich entspricht, die in der Regel Maßnahmen zur tagesstrukturierten Förderung bzw. beruflichen Förderung außerhalb bzw. innerhalb der Einrichtung erhalten und die darüber hinaus je nach ihren individuellen Beeinträchtigungen zwar nicht dauerhaft, aber zumindest im Rahmen eines nicht klar festzulegenden Zeitraumes auf Anleitung und/ oder teilweise stellvertretende Ausführungen bei der individuellen Basisversorgung einschließlich heilpädagogischer und pflegerischer Hilfen, bei der Haushaltsführung, individuellen und sozialen Lebensgestaltung, Kommunikation mit der Umwelt, Freizeitgestaltung, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und auf psychosoziale Hilfen angewiesen sind.Aufgenommen werden Frauen und Männer ab 18 Jahre, die aufgrund ihrer wesentlichen psychischen Erkrankung und Behinderung, oft einhergehend mit einer Suchtproblematik, so erhebliche Störungen in ihren geistigen, seelischen, sozialen und körperlichen Funktionen aufweisen, dass eine kurz- bis mittelfristige Reintegration in das gesellschaftliche Leben und Bedingungsgefüge (Wohnung, Arbeit und soziale Bindungen) nicht in Betracht kommt.
Es handelt sich um Menschen, die häufig ohne festen Arbeitsplatz, festen Wohnsitz und feste soziale Bindungen leben, bzw. lebten.
Die damit einhergehende Persönlichkeitsveränderung führte u. a. zur Verwahrlosung, zu vielfachen stationären Vorbehandlungen und Konflikten mit dem Ordnungs- und Strafrecht. Auch aus diesem Bereich finden häufig Menschen Aufnahme, die in anderen stationären Einrichtungen desselben Leistungstyps nicht mehr führbar sind und kurzfristig in eine neue stationäre Unterbringung vermittelt werden müssen.
4. Aufnahmekriterien
Voraussetzung für die Aufnahme in die Einrichtung ist die Kostenübernahme des überörtlichen Sozialhilfeträgers, bei dem die Hilfe suchende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt vor Aufnahme in die Einrichtung hatte. Bei entsprechender Kostenübernahmeerklärung nach § 53,54 sowie § 67 SGB XII können Personen bundesweit aufgenommen werden.
Die Zielgruppe umfasst Personen ab 18 Jahren mit sozialen Integrationsproblemen, die zu besonderen sozialen Schwierigkeiten führen und die auf Grund erheblicher sozialer Reifungsdefizite oder Verhaltensstörungen, insbesondere gekennzeichnet durch Suchtgefährdung und Delinquenz, von Haft bedroht sind oder aus Haft entlassen wurden und damit vorübergehend nicht fähig sind, ohne fachliche Hilfe relativ störungsfrei autark zu leben und bei denen eine ambulante oder teilstationäre Maßnahme nicht ausreicht.
Im Ausnahmefall ist auch eine Betreuung nach § 35a SGB VIII (KJHG) sowie nach §35 BtMG mit gesonderter Genehmigung des zuständigen Kostenträgers möglich. Die Bereitschaft zur Abstinenz von Alkohol und illegalen Drogen wird grundsätzlich vorausgesetzt.
5. Ausschlusskriterien
Nicht aufgenommen werden Menschen mit ansteckenden Erkrankungen oder akuten Psychosen und Sexualstraftäter unter Führungsaufsicht der Justiz.
6. Zielsetzung der Arbeit
Es handelt sich in der Regel um eine mindestens auf neun Monate zugeschnittene Maßnahme. Diese kann nach individuellem Bedarf verlängert werden.
Folgende persönlichkeitsprofilierende Konstanten werden in dieser Zeit trainiert:
Ziele sind: (E1, E3)
Abwendung, Beseitigung, Milderung der sozialen Schwierigkeiten oder Verhütung ihrer VerschlimmerungBeseitigung bzw. Bewältigung der besonderen Lebensverhältnisse,Befähigung zur SelbsthilfeSicherung eines menschenwürdigen Lebens(Wieder-) Eingliederung in die GesellschaftZiele sind: (C2, B3)
Beseitigung, Überwindung oder Milderung der vorhandenen Erkrankung / Behinderung bzw. deren FolgenEingliederung in die Gesellschaft und Teilnahme am Leben in der GemeinschaftPsychische und physische Aktivierung und StabilisierungVerminderung des Rückfallrisikos, möglichst Vermeidung des RückfallsWiedergewinnung der Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung und LebensbewältigungAktivierung von beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten und Wiedereinstieg in den beruflichen AlltagWiedergewinnung bzw. Erhaltung der seelischen, geistigen und körperlichen KräfteErarbeitung einer individuellen Lebensperspektive (Selbststrukturierung).Jeder Gast wird in dieser Zeit durch eine/n feste/n Bezugstherapeut/in begleitet. Damit wird eine auf die Persönlichkeit bezogene, differenzierte und konstante Einzelbetreuung in verschiedenen Lebensbereichen, wie zum Beispiel Wohnen, Arbeit und Freizeit gewährleistet. Gleichzeitig wird die Sozialisation über den gemeinsamen Gruppenprozess integrativ und dynamisch gesteuert.
Die Bewohner sollen befähigt werden, künftig ein suchtmittelfreies, sozialrelevantes Leben in eigener Verantwortung ohne Freiheitsentzug zu führen.
7. Methoden
Unsere Bewohner, mit i.d.R. besonderer sozialer Problematik, benötigen aufgrund ihrer im psychosozialen Bereich gestörten Realitätswahrnehmung eine spezielle sozialtherapeutische Betreuung. So muss zum Beispiel bei rauschmittelbedingten Unregelmäßigkeiten das vorhandene Suchtpotential aufgehellt und bearbeitet werden. Die zukünftige Selbständigkeit soll durch die Entwicklung von Vertrauen in sich und andere sowie durch Aufbau und Stärkung des Verantwortungsgefühls für Mitmenschen im sozialen Umfeld gefördert werden.
Im geschützten Bereich, bei vorgegebener Tagesstrukturierung, sollen neue soziale Bezüge, Erfahrungen und Einsichten vermittelt und deren Anwendung im Arbeitstraining, der Gruppe und beim Einzelgespräch trainiert werden. Die Bewohner sollen befähigt werden durch Ausdauer, Genauigkeit, Planungsverhalten (Zeiteinteilung), Kooperationstechniken, ein Verhalten einzuüben, das von der Gesellschaft toleriert wird. Sie sollen lernen, ihre Bedürfnisse zu erkennen, sie zu artikulieren und wenn möglich, sozial relevant und vertretbar direkt durchzusetzen. Eigene Interessen sollen nicht durch Ausweichverhalten, in Form von Aggression, Gewalt und Suchtmitteln, sondern verbal vertreten werden. Durch die Abstimmung der individuellen Interessen und Ziele in der Gruppe treten Konflikte auf, die unter der Begleitung der Bezugs- und Gruppentherapeuten gemeinsam aufgearbeitet werden. Dieser Gruppenprozess dient der Sozialisationsnachreifung und macht Lösungsstrategien sowie Kompromissfähigkeit erlebbar.
Das sozialtherapeutische Konzept orientiert sich an vier Behandlungsphasen.
Gewöhnungsphase:
Priorität: Einzelgespräche, Selbstakzeptanz und Lebensanalyse
Aktivphase:
Priorität: Wie finden mich die Anderen? Gruppendynamisch leben lernen!
Ablösungsphase:
Priorität: Wie und wo lebe ich zukünftig? Wohnungs- und Arbeitsuche!
Adaption:
Priorität: In der Außenstelle freier wohnen, zur Schule, in die Lehre oder zur Arbeit gehen und vertraute Ansprechpartner haben.
Entsprechend der individuellen Entwicklung verlaufen diese Phasen kürzer oder länger. Von hier aus lassen sich schon frühzeitig differenzierte Aussagen zum persönlichen Hilfeplan und zur individuell notwendigen Sozialplanung sowie Lockerungen vornehmen. Da die Arbeitsaufnahme eine wichtige Voraussetzung für den Therapieerfolg ist, bieten wir außer dem eigenen Arbeitstraining in Haus, Hof und Garten auch die Vermittlung von Praktika in Betrieben der Umgebung an. Wir nutzen Möglichkeiten, die das SGB ermöglicht. Wir kooperieren mit der Agentur für Arbeit, der ARGE und auch überörtlichen Ausbildungsträgern, mit Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), sowie mit der Volkshochschule.
8. Methodischer Rahmen
Arbeitstherapeutische Maßnahmen: Arbeitstraining und ArbeitsbewertungLebensgestalterische Hilfestellung: Hauswirtschaft, Gesundheitslehre, KochenGemeinsame Freizeitplanung: Sport und erlebnispädagogische MaßnahmenHelfende Sozialberatung: Aufarbeitung von Schulden und FamilienkonfliktenSozialtherapeutische / sozialpädagogische Betreuung in Einzel- und Gruppengesprächen,Soziales Training: Umgang mit Banken, Behörden, Bewerbung, WohnungssucheBerufliche Integrationshilfen: Versuche zur Erreichung von Schul-/Berufsabschlüssen und Weiterbildung.In der Haupteinrichtung wird eine durchgehende (24 Stunden) Betreuung und Mitarbeiterpräsenz sichergestellt. In den Außeneinrichtungen ist für die Nachtstunden eine Rufbereitschaft eingerichtet.
9. Wertorientierung
Unter Beachtung der erlebten Persönlichkeitstraumata und dem oft damit eng verknüpften Suchtmittelmissbrauch ist es sinnvoll, mit den Bewohnern der Einrichtung über Störungen im Bereich der Sinn- und Wertfragen unserer Existenz nachzudenken.
Zentrale Themen wie Nächstenliebe, Schuld, Vergebung, Barmherzigkeit, Hoffnung und Zuversicht sollen von der christlichen Ethik her bedacht werden. Sie bieten den ethischen Hintergrund und können Orientierungshilfe für den Hilfesuchenden sein. Gleichzeitig fühlen wir uns verpflichtet, auf die Hilfsmöglichkeiten anderer ethischer Denkmodelle, vorrangig die der humanistischen Philosophie, des Sportes und der Weltreligionen hinzuweisen.
10. Medizinische Versorgung
Die regelmäßige medizinische Versorgung, Beratung und Behandlung durch Fachärzte ist gewährleistet. So gibt es für das Haupthaus und die Außenstellen jeweils einen Facharzt für Allgemeinmedizin (Hausarzt), sowie für alle Bewohner einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie. Dieser wird von i.d.R. von allen Bewohnern 6-8-wöchentlich konsultiert. Er überwacht und überprüft die verordnungsgemäße Gabe der Medikamente.
11. Entlassungsvorbereitung
Ziel der sozialtherapeutischen Arbeit ist es, die Betreuungsnotwendigkeit des Einzelnen abzubauen, damit er die Fähigkeit zur selbständigen Steuerung seines Lebens in Eigenverantwortung, mit allen dazugehörigen Erfordernissen entwickelt.
Zur konkreten Entlassungsvorbereitung gehören:
12. Personelle Anforderungen
Die Einrichtung hält ein Team von Fachkräften vor, die sozialtherapeutisch, sozialpsychiatrisch, handwerklich, arbeitstherapeutisch und hauswirtschaftlich ausgebildet sind.
Das Team arbeitet nach dem Bezugstherapeutensystem, so dass die Bewohner einen kontinuierlichen Ansprechpartner haben, mit dem regelmäßig Einzelgespräche stattfinden. Im Rahmen eines Weiterbildungsplanes nehmen alle Mitarbeiter regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen intern und extern teil.
13.Vernetzung und Kooperation
Durch Vernetzung und Kooperation mit verschiedenen Institutionen wird im Rahmen des Gesamtkonzeptes eine umfassende Versorgung der Bewohner/innen realisiert:
BewährungshilfeBetreuer/in und Betreuungsvereine sowie BetreuungsbehördeKostenträgerGerichteJustizvollzugsanstaltenFachklinikenKonzeption als PDF
Leitung und Geschäftsführung
Bernd Osiablo, Sozialtherapeut
Am Zahrener See 4
17217 Penzlin, OT Zahren
Mitarbeiter
Multiprofessionelles TeamEinige Mitarbeiter waren früher selbst betroffen.Wir leben bewusst einen christlichen Lebensstil, weil wir wissen: Jesus allein trägt durch zum Ziel.Wir sind nicht besser als andere, aber anders motiviert.Außenstellen
18196 Dummerstorfan der A19/A20, 18 km vor Rostock
Griebnitzer Weg 6
Tel.: 038208-820360
Leitung: Bernd Osiablo
Außenstelle19249 Lübtheen
Geschwister-Scholl-Str. 16
Tel.: 038855 77512
Leitung: Michael Pahl
Außenstelle
Blaues Kreuz in Deutschland – Ortsverein Zahren e.V.
Wir helfen jungen Menschen sozialtherapeutisch. beratend, präventiv, stationär bei Sucht- und Persönlichkeitsstörungen.
Wir gehören zum Blauen Kreuz in Deutschland e.V., sind Mitglied im Diakonischen Werk Mecklenburg und in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Lebenshilfen (ACL).
Flyer als PDF
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Blaues Kreuz in Deutschland – Ortsverein Zahren e.V.
Schloss Zahren, Am Zahrener See 4
17217 Penzlin OT Zahren
Bernd Osiablo (Einrichtungsleiter/Geschäftsführer)
Kontakt:Tel.: 039921-3235
Fax: 039921-35039
E-Mail: bk@bk-zahren.de
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