Stiftung gründen mit Stiftungsmentor - Kooperationspartner Institut für Vermögensaufbau - IVA|
Time 2022-09-04 01:28:45Web Name: Stiftung gründen mit Stiftungsmentor - Kooperationspartner Institut für Vermögensaufbau - IVA|
WebSite: http://www.stiftungsmentor.de
ID:302764
Keywords:
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StiftungsMentor
Steuerkanzlei Dipl.-Kfm. MANFRED SPEIDEL mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Hartmut H. Kunstmann
Tel. +49 (89)20968899 info@stiftungsmentor.de
„Stiftung – ist das was für mich?“
Antwort gibt der
Stiftungs-Schnelltest
Stiftungsgründung
Stiftung verstehen – Möglichkeiten erweitern
– Stiftungsgründung sorgsam vorbereiten
– Welche Stiftung passt für mich?
– Neue Stiftergeneration wird aktiv
– Hand in Hand – das Fazit
Mit StiftungsMentor hat sich die Kanzlei Manfred Speidel auf die Beratungsbereiche Stiftungsgründung und Stiftungsmanagement spezialisiert. Unsere Kompetenz in Steuern, Recht und Ökonomie ermöglicht es angehenden Stiftern ihren Stiftungswillen in einer für sie geeigneten Stiftungsform optimal umzusetzen
Für etablierte Stiftungen und Finanzdienstleister geben wir gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, dem Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG, wertvolle Hilfestellung in der Professionalisierung des Stiftungsmanagements bis hin zur Zertifizierung des Anlageportfolios nach Rendite/Risiko-Verhältnis sowie ESG.
Kanzleiporträt – Was wir für die Gesellschaft tun
Die Motivation eine Stiftung zu gründen reicht vom Fehlen eines geeigneten Nachfolgers, über die dauerhafte Sicherung des Unternehmens, bis hin zur vielfältig möglichen Absicherung und Schutz des privaten Vermögens sowie der Familie. Für viele Stifter steht jedoch die Förderung des Gemeinwohls und des damit verbunden guten Gefühls, etwas Dauerhaftes und Gemeinnütziges zu leisten und zu errichten im Vordergrund.
Stiftungen kann man zwar bereits ab einem Stiftungsvermögen von 50.000 Euro gründen (länderspezifische Unterschiede). Fraglich ist, ob bei so knappen Budget der Stiftungszweck noch erfüllt werden kann, da dieser auch in Zeiten von Niedrigzinsen in erster Linie aus den Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert werden muss. Das Stiftungsvermögen selbst ist nämlich grundsätzlich zu erhalten. Stifter mit wirtschaftlich begrenzten Möglichkeiten haben es deshalb zurzeit schwer, eine gemeinnützige Stiftung zu verwirklichen. Gerade deshalb möchten wir die Aufmerksamkeit auch auf die Möglichkeit zur Gründung einer „Familienstiftung“ lenken, um vielleicht im ersten Schritt, die Sicherung bereits bestehenden Vermögens und die Absicherung der Familie zu gewährleisten.
Neue Stiftergeneration wird aktiv
Die nächste Generation stiftet anders. Stiftungen zu gründen und gesellschaftlich zu wirken wird für junge Unternehmer_innen oder Erben attraktiver werden. Zum Bespiel durch digitale Optimierung der Stiftungsprozesse oder die Nutzung algorithmenbasierter Entscheidungshilfen, um förderwürdige Projekte national aber auch International zu erkennen. Stiftung wird in Zukunft
– globaler,
– transparenter,
– partizipativer
– kollaborativer
– digitaler
und unternehmerischer sein. Und es wird größere Investitionen geben. Auch darauf wollen wir zukünftige Stiftungsgründer vorbereiten.
Doch dafür müssen weitere Voraussetzungen geschaffen werden, damit Stiftern ermöglicht ist, ihre Arbeit flexibel an den digitalen Wandel, einen volatilen Kapitalmarkt und komplexe globale Problemlagen anzupassen. Die Stiftungsreform hat inzwischen Haftungserleichterungen für die Vermögensanlage gebracht, damit können mehr Anlageformen nutzen . Zudem werden Satzungsänderungen, sowie die Zusammenlegungen von Stiftungen erleichtert. In diesem Zusammenhang haben wir, zusammen mit dem Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG, ein Business Judgement Rulee Gutachten auf den Weg gebracht, dass mögliche Risiken in der Vermögensanlage erkennt und gleichzeitig sowohl das Rendite-Risiko Verhältnis zertifiziert, als auch die Geldanlagen nach Nachhaltigkeitskriterien (ESG).
Hand in Hand – das Fazit
Die Absichten und wirtschaftlichen Möglichkeiten des zukünftigen Stifters sollten also individuell und so umfassend wie möglich geklärt werden. Möchte der Stifter nach einer gründlichen Analyse seiner wirtschaftlichen Situation und seinem klar definierten Stifterwillen nach wie vor eine Stiftung gründen, muss er das sogenannte Stiftungsgeschäft – seine Willensbekundung – und die Stiftungssatzung vorbereiten. Hierzu muss sich der Stifter mit der Stiftungsbehörde und dem Finanzamt abstimmen. Danach unterzeichnet der Stifter die Dokumente und überträgt das Vermögen auf die Stiftung, zu dessen Einbringung er sich verpflichtet hat. Bei all diesen Schritten führen wir unsere Mandanten rechtlich und steuerlich sicher durch die Gründung und begleiten sie auf Wunsch operativ beim zukünftigen Stiftungsmanagement. Gerne weiter…
– Ausschließlich zur besseren Lesbarkeit verwenden wir keine geschlechterspezifischen Begriffe wie Stifter*in und bitten um Verständnis –
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