BMW AG Niederlassung Dreieich
Time 2022-10-11 13:27:56Web Name: BMW AG Niederlassung Dreieich
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12 Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte,
Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.
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Die Förderung beträgt bei Zulassung eines vollelektrischen BMW Jungen Gebrauchten bis 31.12.2022, 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR). Bei Zulassung von BMW Jungen Gebrauchten Plug-in-Hybrid Modellen bis 31.12.2022 beträgt die Förderung 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR).
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2022 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.
Die Bundesregierung hat eine Änderung der Förderbedingungen zum 01.01.2023 angekündigt. Weitere Informationen, beispielsweise zu Fördermitteln, geplanten Fördersätzen sowie maximalem Nettolistenpreis für förderfähige Fahrzeuge, finden Sie in derPressemitteilung des BMWK.
1 Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; alle Preise inkl. MwSt.; Stand 01/2021. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
2 Ein unverbindliches Finanzierungsbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; alle Preise inkl. MwSt.; Stand 01/2021. Ist der Darlehensnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehensbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
3 Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
4 Die monatlichen Kosten beim wahlweisen Abschluss eines Versicherungsvertrages für die Ratenschutzversicherung Tod und Arbeitsunfähigkeit mit der Deutsche Lebensversicherungs-AG, An den Treptowers 3 in 12435 Berlin. Einzelheiten ergeben sich aus den allgemeinen Bedingungen für die Versicherung der Deutschen Lebensversicherungs-AG sowie dem Versicherungsantrag.
5 Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München.
6 Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München und weitere Partner.
7 Optional erhältlich.
8 Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; Stand 01/2021. Dieses Beispiel gilt nicht für Verbraucher. Es richtet sich ausschließlich an selbstständige und gewerbliche Kunden. Alle Beträge zzgl. MwSt. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Informationen hinsichtlich weiterer Bedingungen und Details erhalten Sie bei Ihrem BMW/MNI Partner.
9 Ein unverbindliches Finanzierungsbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; Stand 01/2021. Dieses Beispiel gilt nicht für Verbraucher. Es richtet sich ausschließlich an selbstständige und gewerbliche Kunden. Alle Beträge zzgl. MwSt. Nach den Darlehensbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
10 Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.
11 Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
12 Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte,
Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.
13Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2022 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Bundesregierung hat eine Änderung der Förderbedingungen zum 01.01.2023 angekündigt.
Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
14 Optionale weitere Leasingvertragsleistung. Umsatzsteuerfrei gemäß §4 Abs. 10b UstG. Die monatlichen Kosten der Versicherungsleistung für Kfz-Haftpflicht und Vollkasko als Teil der monatlichen Gesamtleasingrate sind gültig für BMW Neu- und Vorführwagen bei Abschluss eines BMW Plus Leasing V Vertrags mit der BMW Bank GmbH bis 31.06.2020. Zulassung bis 30.09.2020. Risikoträger ist die ERGO Direkt Versicherung AG. Selbstbeteiligung: VK 1.000,00/TK 500,00 EUR pro Schadensfall. Einzelheiten ergeben sich aus den Versicherungsunterlagen.
15 Die optionale Leasingratenversicherung Tod oder Arbeitsunfähigkeit (Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Todesfalls ist die Credit Life AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss; Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss) sichert die Fortzahlung der vereinbarten Leasingraten bei Arbeitsunfähigkeit und bestimmte Zahlungsverpflichtungen im Todesfall ab. Näheres entnehmen Sie bitte den allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen zur Leasingratenversicherung. Für die versicherte Person besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.
15a Die optionale Leasingratenversicherung Arbeitslosigkeit oder Schwere Krankheit (Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Arbeitslosigkeit oder der Schweren Krankheit ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss) sichert die Fortzahlung der vereinbarten Leasingraten bei Arbeitslosigkeit oder bei Schwerer Krankheit ab. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen zur Leasingratenversicherung. Für die versicherte Person besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.
16 Optionale weitere Leasingvertragsleistung. Alle erforderlichen Inspektionsarbeiten gemäß Herstellervorgaben. Verschleißreparaturen, die bei sach- und vertragsgemäßer Fahrzeugnutzung erforderlich werden. Übernahme der Kosten für die Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung. Einzelheiten ergeben sich aus dem Leasingantrag.
17Auf ausgewählte BMW Modelle. Mindestens 20% Rabatt auf die unverbindliche Preisempfehlung inkl. Mehrwertsteuer bei BMW Originalteilen und Bremsflüssigkeit sowie auf den jeweiligen Arbeitswert.
18Angebot gültig für Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind. Keine M Modelle, nur Condition Based Service Fahrzeuge der folgenden Baureihen: BMW 1er (E81, E82, E87, E88, F20, F21), BMW 2er (F22, F23, F45, F46), BMW 3er (E90, E91, E92, E93, F30, F31, F34), BMW 4er (F32, F33, F36), BMW 5er (E60, E61, F10, F11), BMW 6er (E63, E64, F12, F13, F06), BMW 7er (E65, E66, F01, F02, F03, F04, G11, G12), BMW X (E70, E71, E72, E84, F15, F16, F25, F26, F48), BMW Z4 (E85, E86, E89), BMW M (F80, F82, F83, F85, F86, F87), BMW i (I01, I12).
19Preisersparnis bei Erwerb des BMW Service Inclusive Pakets für Gebrauchte Automobile 3 Jahre/40.000 km im Vergleich mit den regulären Einzelpreisen der im Paket enthaltenen Einzelleistungen auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung für Original Ersatzteile sowie der durchschnittlichen Servicekosten (Kosten und Dauer der Arbeitsleistung, Kosten der Öle etc.) der BMW Service Partner in der Bundesrepublik Deutschland (Stand Juni 2020). Die tatsächliche Ersparnis variiert je nach Fahrzeugmodell.
20 BMW Teleservices verursachen keine zusätzlichen Kosten. BMW Teleservices sind jedoch nur verfügbar mit BMW ConnectedDrive Services (Serienausstattung ab 07/2017, davor ab 03/2013 modellabhängig als Serienbestandteil oder Sonderausstattung erhältlich), die in den ersten drei Jahren kostenlos sind. Im aktuellen Leistungsumfang sind die BMW Teleservices verfügbar in Fahrzeugen ab Baujahr 03/2013. Voraussetzung ist die Sonderausstattung BMW Teleservices (SA 6AE): Diese ist bei Fahrzeugen ab Baujahr 03/2015 automatisch vorhanden. Bei Fahrzeugen ab Baujahr 03/2013 ist sie entweder im Serienumfang enthalten oder sie kann in Fahrzeugen ausgerüstet mit der Sonderausstattung Intelligenter Notruf inklusive Teleservices (SA 6AC) aktiviert werden.
21 My BMW ist optimiert für BMW Fahrzeuge ab Baujahr 2014. Die Features der App hängen von ihrem Vertragszustand und der Ausstattung Ihres Fahrzeugs ab.
BMW i Neufahrzeuge werden durch BMW Partner oder die BMW i Kundenbetreuung vertrieben.
Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattungen. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Die offiziellen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Die Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten u.a. Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, können andere als die hier angegebenen Werte gelten. Die aufgeführten Angaben wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Die Angaben zur elektrischen Reichweite wurden im WLTP-Messverfahren ermittelt und berücksichtigen Sonderausstattungen. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltpsowie eine Vergleichstabelle zum Kraftstoffverbrauch, den CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
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